|
|
Sie können sich hier anmelden
|
Dieses Thema hat 0 Antworten und wurde 400 mal aufgerufen
|
|
|
Hannes
Offline
|
|
12.01.2008 21:48
|
|
|
Die Bezeichnung des Bauernmeister wird in Eike von Repgow´s Sachsenspiegel (hochmittelalterliches Rechtswerk um 1230) erwähnt.
Der Bauernmeister ist eine, vom Grundherrn beauftragte Person die im Zuge von Ortschaftsgründungen eine organisatorische Rolle zugesprochen bekam.
Der Lokator wählte zusammen mit dem Grundherrn den geeignete Platz für die neue Ortschaft. Danach wurde der Platz von Bauern gerodet und die ersten Gebäude errichtet. Der dabei für den Fortschritt verantwortliche "Bauernmeister" (der erste unter den Bauern) stellte das Bindeglied zum Zwecke der Oberaufsicht und Berichterstattung an den Grundherrn dar.
Dies erklärt auch warum "Bau(ern)meister" die Bezeichnung für den, für die Erbauung von Gebäuden Verantwortlichen ist. Obwohl es mit der Erbauung von Gebäuden zu tun hat leitet sich die Bezeichnung eher vom verantwortlichen Bauern(meister) ab.
lg, hannes
pacta sunt servanda!
| | |
|
|
|
|
www.jku.at
www.linzer.rechtsstudien.at
www.kusss.jku.at
IUREpedia ...
UniVie Lernplattform
Uni Wien online
Forum der Multimedia Studenten
Forums - CHAT
|